Kinderfreizeitbonus - Aktuelle Informationen
Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro!
Laut unseren Informationen hat der Bundestag die Auszahlung eines Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro im August 2021 beschlossen.
Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus und wofür kann er verwendet werden?
Der einmalige Bonus in Höhe von 100 Euro je Kind kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Wer erhält den Kinderfreizeitbonus?
Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Muss der Kinderfreizeitbonus gesondert beantragt werden?
Der Bonus wird in der Regel automatisch und ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der für sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Ausnahme: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei ihrer zuständigen Familienkasse stellen.
Bitte beachtet: Der Kinderfreizeitbonus wird in unserer Kindergeld-App nicht angezeigt, da er nicht direkt mit dem Kindergeld zusammenhängt und nicht alle Kindergeldberechtigten diesen Bonus erhalten.
Wir halten euch hier auf dem Laufenden – bleibt mit unserer kostenlosen Kindergeld-App immer bestens informiert. Wir veröffentlichen noch in dieser Woche ein Update, damit alle unsere App-Nutzer die neuen Beträge für 2021 einsehen können. Bei manchen Nutzern wurden diese bisher leider noch nicht angezeigt.
Play Store: https://playstore.kindergeld-auszahlung.de/
Apple Store: https://appstore.kindergeld-auszahlung.de/
Laut unseren Informationen hat der Bundestag die Auszahlung eines Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro im August 2021 beschlossen.
Wie hoch ist der Kinderfreizeitbonus und wofür kann er verwendet werden?
Der einmalige Bonus in Höhe von 100 Euro je Kind kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Wer erhält den Kinderfreizeitbonus?
Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Muss der Kinderfreizeitbonus gesondert beantragt werden?
Der Bonus wird in der Regel automatisch und ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der für sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Ausnahme: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei ihrer zuständigen Familienkasse stellen.
Bitte beachtet: Der Kinderfreizeitbonus wird in unserer Kindergeld-App nicht angezeigt, da er nicht direkt mit dem Kindergeld zusammenhängt und nicht alle Kindergeldberechtigten diesen Bonus erhalten.
Wir halten euch hier auf dem Laufenden – bleibt mit unserer kostenlosen Kindergeld-App immer bestens informiert. Wir veröffentlichen noch in dieser Woche ein Update, damit alle unsere App-Nutzer die neuen Beträge für 2021 einsehen können. Bei manchen Nutzern wurden diese bisher leider noch nicht angezeigt.
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